Unsere Dienstleistungen betreffen z.T. den Motorsport und sind deshalb ganz oder teilweise nicht im Bereich der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen. Ob und inwieweit die Voraussetzung der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) vorliegen, ist selbstständig vom Kunden zu überprüfen, bevor die überarbeiteten Fahrzeuge im Straßenverkehr
verwendet werden dürfen.
Der Dienstleister haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine
fahrlässige Pflichtverletzung des Dienstleisters oder einer vorsätzlichen oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters beruhen.
Die Haftung wird begrenzt auf grobfahrlässige Pflichtverletzung des Dienstleisters bzw. vorsätzliche oder grobfahrlässige
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.